BAFA-geförderte Digitalisierungs- und ERP-Beratung

Einordnung

CERPOS begleitet mittelständische Unternehmen bei der strukturierten Auswahl, Bewertung und Weiterentwicklung von ERP-Systemen sowie bei Fragestellungen rund um Digitalisierung und Prozesse.

Bestimmte Beratungsleistungen können unter den Voraussetzungen des BAFA-Programms zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU förderfähig sein.

Die Förderung ist dabei kein Selbstzweck. Sie kann Unternehmen unterstützen, wichtige Entscheidungen fundiert und methodisch sauber vorzubereiten.

Was bedeutet BAFA-geförderte Beratung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert unter bestimmten Voraussetzungen externe Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Ziel der Förderung ist es, unternehmerische Entscheidungen – beispielsweise im Kontext von Digitalisierung, Organisation oder ERP-Systemen – strukturiert und fachlich fundiert vorzubereiten.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten und ist an klare Rahmenbedingungen gebunden.

Welche Beratungsleistungen von CERPOS grundsätzlich förderfähig sein können

Im Rahmen der BAFA-Förderung können – abhängig vom konkreten Vorhaben – unter anderem folgende Beratungsleistungen in Betracht kommen:

  • Analyse bestehender ERP-, IT- und Prozesslandschaften
  • Strukturierte Aufnahme und Bewertung von Anforderungen
  • Methodische Unterstützung bei der ERP-Systemauswahl
  • Einordnung von Handlungsoptionen und Vorgehensmodellen
  • Neutrale Bewertung von Digitalisierungsansätzen

Hinweis: Ob und in welchem Umfang eine Förderung möglich ist, hängt vom konkreten Vorhaben und den jeweils gültigen BAFA-Richtlinien ab.

Wann eine BAFA-Förderung sinnvoll ist – und wann nicht

Eine BAFA-Förderung kann sinnvoll sein, wenn Unternehmen vor grundlegenden Entscheidungen stehen und eine neutrale, strukturierte Einordnung benötigen – etwa vor einer ERP-Systemauswahl oder bei der Neuausrichtung von Prozessen.

Nicht sinnvoll ist eine Förderung in der Regel dann, wenn bereits konkrete Systementscheidungen getroffen wurden oder operative Umsetzungs- und Implementierungsleistungen im Vordergrund stehen.

Rolle von CERPOS im Förderkontext

CERPOS ist als Unternehmensberatung beim BAFA registriert und verfügt über langjährige Erfahrung in ERP-Auswahl-, Audit- und Digitalisierungsprojekten im Mittelstand. Die Beratung erfolgt herstellerneutral und unabhängig von Implementierungspartnern.

Die mögliche Förderfähigkeit bildet dabei lediglich einen Rahmen. Inhalt und Qualität der Beratung orientieren sich ausschließlich an den fachlichen Anforderungen und Zielsetzungen des jeweiligen Unternehmens.

Ablauf in Kurzform

  • Gemeinsame Klärung des Beratungsvorhabens
  • Einordnung der grundsätzlichen Förderfähigkeit
  • Durchführung der Beratung nach dem bewährten CERPOS-Vorgehensmodell
  • Begleitende Unterstützung im Rahmen der Fördervorgaben

Häufige Fragen zur BAFA-geförderten Beratung

Für welche Unternehmen kommt eine BAFA-Förderung grundsätzlich in Betracht?
Die BAFA-Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der jeweils gültigen BAFA-Richtlinien. Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, klären wir vorab im persönlichen Gespräch.
Welche Leistungen sind im Rahmen der Förderung typischerweise nicht abgedeckt?
Operative Umsetzungs- und Implementierungsleistungen, Software-Lizenzen sowie reine Projektarbeit sind in der Regel nicht Bestandteil der BAFA-Förderung.
Ist eine BAFA-Förderung auch möglich, wenn bereits ein ERP-System im Einsatz ist?
Ja. Eine Förderung kann beispielsweise für Analysen, Bewertungen oder die Neuausrichtung bestehender ERP- und Prozesslandschaften in Betracht kommen.
Wie aufwendig ist das Thema Förderung für das Unternehmen?
Der organisatorische Aufwand für das Unternehmen ist in der Regel überschaubar. CERPOS unterstützt im Rahmen der Beratung bei der Einordnung der formalen Anforderungen.
Ist eine BAFA-Förderung garantiert?
Nein. Ob und in welchem Umfang eine Förderung gewährt wird, entscheidet das BAFA auf Basis der jeweils gültigen Richtlinien und des konkreten Beratungsvorhabens.